BWF-Stiftung

Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V.

 

Der Fall der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung erhebt den Anspruch, zu einer der besonders dreisten Betrugsmaschen des Jahres 2015 gekrönt zu werden.

 

Die BWF-Stiftung, die im rechtlichen Sinne gar keine (rechtsfähige) Stiftung war, wurde Anfang 2011 ins Leben gerufen. Sie bot den Interessenten die Möglichkeit an, physisches Feingold in Form von Anlagebarren zu erwerben. Zugleich versprach die BFW-Stiftung, das Gold nach Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit zu einem „garantieren“ Rückkaufpreis von bis zu 180 % des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurück zu erwerben, wenn ihr der Kunde die Nutzung „seines“ Goldes gestatten würde. Dabei wurde den Anlegern versprochen, dass diese auf jeden Fall das Eigentum am Gold erwerben würden, welches im Insolvenzfall unantastbar wäre. In der Zeit von August 2011 bis Januar 2015 ist es der BWF-Stiftung gelungen, von rund 6.500 Kunden mehr als 57 Mio. EUR zu erlangen, indem sie eine besondere Sicherheit und die Gesetzeskonformität ihres Geschäftsmodells vortäuschte.

 

Tatsächlich betrieb die BFW-Stiftung ein Einlagegeschäft, ohne in Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein. Am 25. Februar 2015 wurden ihre Aktivitäten deshalb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Gleichzeitig führte das Landeskriminalamt Berlin umfangreiche Hausdurchsuchungen in mehreren Firmen, Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten der BWF-Stiftung in Berlin durch. Es stellte sich dabei heraus, dass sichergestelltes Gold mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit gefälscht ist. Lediglich 320 Kilogramm Gold im Wert von etwa 10,5 Mio. EUR sind echt. Die Ermittlungsbehörden gehen deshalb davon aus, dass ein zweistelliger Millionenbetrag der Anlegergelder nicht zum Ankauf von Gold, sondern vertragswidrig und betrügerisch verwendet worden ist. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt derzeit gegen 10 Personen wegen gewerbsmäßigen Anlagebetrugs.

 

Über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen e. V., in dessen Trägerschaft sich die BWF-Stiftung befand, wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 17. Juni 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin bestellt. Die geschädigten Goldkäufer wurden von ihm aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 5. Oktober 2015 schriftlich anzumelden.

 

Wir vertreten zurzeit zahlreiche geschädigte Anleger der BWF-Stiftung im Insolvenzverfahren gegen den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V.. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Juli 2015 (AZ.: 36b IN 1350/15) wurde Herr Rechtsanwalt Günther-Thomas Knüfer zum Mitglied des Gläubigerausschusses bestimmt. In dieser Funktion wird er den Insolvenzverwalter unterstützen und überwachen, damit die Interessen der von ihm vertretenen BWF-Kunden soweit wie möglich gewahrt werden. Diese Aufgabe kann er selbstverständlich auch für weitere geschädigte Goldkäufer der BWF-Stiftung übernehmen.

 

Da im Insolvenzverfahren gegen den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. – wie auch sonst – voraussichtlich keine forderungsdeckende Quote zu erwarten ist, prüfen wir derzeit auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen Personen, die an der Konzeption und Gestaltung der BWF-Stiftung mitgewirkt haben sollen. Auch insoweit erteilen wir den Kunden der BWF-Stiftung gerne einen ersten anwaltlichen Rat und stehen ihnen für Fragen und Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.


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