Prorendita 5

Kurzbeschreibung der Anlage:


Prorendita 5 – Britische Leben

Form:

Geschlossener Fonds als GmbH & Co. KG

Stellung des Anlegers:

Unternehmerische Beteiligung als Kommanditist und Treugeber

Prospektherausgabe:

30. August 2007

Anbieter:

IDEENKAPITAL Financial Engineering (ERGO Versicherungsgruppe)

Gesamtinvestitionsvolumen:

48.248.421 € (gem. Prospekt)

Fremdkapital:

21.998.421 €  (gem. Prospekt)

Kommanditkapital:

25.000.000 €

Laufzeit:

31. Dezember 2023

Handelbarkeit:

Nur eingeschränkt über nicht organisierten Zweitmarkt möglich

Problematik:

 

Der Prorendita 5 Lebensversicherungsfonds wurde aufgrund der Finanzkrise im Jahr 2008 stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Anleger wurden per Rundschreiben darüber informiert, dass eine Gefährdung ihres einbezahlten Kapitals nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

 

Die Prorendita 5 wurde als geschlossener Fonds mit einer festen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 konzipiert und richtet sich an risikobewusste Anleger, die eine Investition in den britischen Lebensversicherungszweitmarkt auf Basis britischer Pfund tätigen wollten und auch einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals einschließlich nicht ausgezahlter Gewinne wirtschaftlich verkraften können. Die Prorendita 5 war als britischer Zweitmarktlebensversicherungsfonds von Anfang an eine riskante Anlageform und birgt für den Anleger nicht unerhebliche Risiken, über welche er von seinem Berater vor Erwerb aufzuklären ist.

 

Für diejenigen Anleger, die von der vermeintlichen Sicherheit der Anlage gelockt gerne auch höhere Summen in den Fonds investierten, kann dies nunmehr zu herben Verlusten führen. Zudem können die Fondsanteile grds. nicht ohne weiteres zurückgegeben werden und sind nur sehr eingeschränkt auf dem Zweitmarkt und wenn dann nur mit erheblichen Abschlägen handelbar.

 

In denjenigen Fällen, in welchen sich Anleger an dem Prorendita Lebensversicherungsfonds beteiligt haben, ohne zuvor über die (Total)Verlustrisiken aufgeklärt worden zu sein, können Haftungsansprüche der Anleger gegen ihren Berater bestehen. In diesem Fall ist der Berater, auch die beratende Bank, zur Rücknahme der erworbenen Anteile verpflichtet und muss dem Anleger die gesamte Einlage zzgl. der für den Kauf aufgewendeten Ausgabeaufschläge (Agio) zurückbezahlen. Um etwaige Ansprüche nicht verjähren zu lassen, sollten betroffene Anleger nicht zögern, fachkundigen Rat einholen.

 

Sollten Sie als betroffener Anleger Fragen oder Interesse an weiteren Informationen haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen. Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert und vertritt bundesweit zahlreiche geschädigte Verbraucher. Wir haben uns strikt den Interessen geschädigter Anleger verschrieben. Unser Ansporn ist es, geschädigte Anleger vor dem Verlust ihres Geldes aber auch vor weiterem Schaden zu bewahren. Hierfür setzen wir uns hohe Maßstäbe in der Qualität und Transparenz der Rechtsverfolgung, auch im Hinblick auf die Kostenseite.

 

Damit Sie selbst einschätzen können, ob und in welchem Umfang die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Prüfung und Durchsetzung möglicher Ansprüche für Sie in Frage kommt oder nicht, erteilt Ihnen unsere Kanzlei vorab gerne die für Sie notwendigen Informationen in Bezug auf die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rechtsverfolgung einschließlich jeweils anfallender Kosten. Dieser Service ist kostenfrei.


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