S. W. Immo-Fonds 2005 GbR
 

Kurzbeschreibung der Anlage:

Produkt:

Geschlossener Immobilienfonds

„S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“

Prospektherausgabe:

02/1995

Gesamtinvestitionsvolumen der Anleger:

4.724.336,- € (9.239.998,- DM)

Mindestanlagebetrag:

15.338,76 € (30.000,- DM)

Anzahl der Anleger:

bis zu 308

Status:

aktiv

Überblick:

 

Die Anleger konnten sich als GbR-Gesellschafter am geschlossenen Immobilienfonds der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ beteiligen. Die „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ sollte Eigentümerin der im Fondsprospekt abgebildeten und beschriebenen Immobilien werden. Die prospektierten Immobilien sollten ohne Fremdfinanzierung allein mit dem Beteiligungskapital der als Gesellschafter beitretenden Anleger von der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ erworben werden. Die der Gesellschaft als GbR-Gesellschafter beitretenden Anleger sollten als Miteigentümer der prospektierten Fondsimmobilien jeweils in die Grundbücher aller Fondsimmobilien als Eigentümer eingetragen werden. Als Gesellschafter der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ sollten die Anleger von den Mieteinnahmen der Immobilien sowie, bei einem späteren Verkauf der Immobilien, von deren Wertsteigerung profitieren. Weiterhin sollten die beitretenden Gesellschafter in den Genuss geringer Steuervorteile aus der Gebäudeabschreibung (AfA) der prospektierten Immobilien kommen.

 

Probleme: 

 

Weder die von uns vertretenen rund 70 Anleger noch irgendein anderer Anleger der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ ist jemals ins Grundbuch einer der prospektierten Fondsimmobilien eingetragen und dadurch Miteigentümer der Fondsimmobilien geworden.

 

Die prospektierten Immobilien befinden sich bis heute nicht im Eigentum der Fondsgesellschaft der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“, deren Gesellschafter unter anderem die von uns vertretenen Anleger sind. Die Fondsgesellschaft der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ dürfte damit völlig vermögenslos sein. Die Beteiligungen der von uns vertretenen geschädigten Anleger an der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ sind damit wertlos.

 

Weiterhin sind die von uns vertretenen Anleger nicht darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei den angeblichen Fondsimmobilien um Immobilien handelt, die die Gründungsgesellschafterinnen der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ zu einem völlig unrealistisch hohen Kaufpreis von sich selbst bzw. von einer weiteren Gesellschaft aus der SW-Unternehmens-Gruppe gekauft haben, wodurch ein großer Teil der Einlagegelder der Anleger umgehend in die Kasse der verkaufenden Gründungsgesellschafterinnen bzw. der weiteren Gesellschaft der SW-Unternehmens-Gruppe abgeflossen ist, ohne dass die angeblichen Fondsimmobilien einen entsprechenden Gegenwert gehabt hätten oder Eigentum der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ geworden wären.

 

Die von uns vertretenen Anleger sind von keinem der Verantwortlichen zu irgendeinem Zeitpunkt über die vorstehenden Umstände sowie die weiteren aufklärungspflichtigen hohen Risiken einer Zeichnung eines Anteils an der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ aufgeklärt worden, obwohl den Verantwortlichen aufgrund ihrer vielfachen unternehmerischen und persönlichen Verstrickungen untereinander sowie aufgrund der Vertragsbeziehungen zu den Anlegern eine entsprechende Aufklärungspflicht oblag.

 

Die von uns vertretenen geschädigten Anleger verfolgen gegen die Verantwortlichen des geschlossenen Immobilienfonds der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ deshalb Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, aus Verletzung von Treuhandpflichten sowie aus vorsätzlich unerlaubter Handlung.

 

Stand der Verfahren:

 

Die von uns für rund 70 Anleger beim Landgericht Konstanz eingereichten Klagen sind mittlerweile vom Landgericht Konstanz entschieden.

 

Wir haben die Verfahren für alle von uns vertretenen rund 70 klagenden Anleger vor dem Landgericht Konstanz gewonnen. In jedem der Verfahren wurden die jeweils verklagten acht Verantwortlichen wegen Kapitalanlage-betruges bzw. Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug zum Schadenersatz verurteilt.

 

Sie wurden verurteilt, den klagenden Anlegern den jeweiligen Beteiligungsbetrag samt Nebenkosten im Wege des Schadensersatzes zu ersetzen. Die Beklagten haben den Klägern diese Beträge ab dem Zeitpunkt der Einzahlung zu verzinsen. Darüber hinaus wurden die acht Beklagten verurteilt, den Klägern sowohl deren außergerichtliche Anwaltskosten zu erstatten als auch die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Letztlich hat das Gericht festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, die Kläger von allen weiteren Schäden im Zusammenhang mit deren Beteiligung an der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ freizustellen.

 

Die Urteile des Landgerichts Konstanz sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile wurde Berufung eingelegt. Die Berufungsverfahren sind derzeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe rechtshängig.

 

Beratung:

 

Die von den von uns vertretenen rund 70 Anlegern geltend gemachten Ansprüche wären nach unserer Auffassung zum 31.12.2011 verjährt, wenn wir nicht zuvor Klage eingereicht hätten.

 

Wir gehen davon aus, dass diese Verjährung zum 31.12.2011 auch für mögliche gleichgelagerte Ansprüche anderer geschädigter Anleger der „S. W. Immo-Fonds 2005 GbR“ gelten dürfte. Ob möglicherweise weitere noch nicht verjährte Ansprüche geschädigter Anleger bestehen, haben wir bisher nicht geprüft.

 

Für Fragen und Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


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