Hanseatisches Fußball Kontor GmbH

Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH

Überblick:

 

Es wäre einfach zu schön, um wahr zu sein – hohe Rendite mit einem höchst leidenschaftlichen Sport wie Fußball zu verdienen! Am Ende steht es jedoch 1:0 gegen die Anleger: tausende von ihnen müssen nun um ihr Kapital bangen.

 

Ein Konzern, zu welchem insbesondere die Hanseatische Fußball Kontor GmbH (HFK) und die Hanseatische Fußball Kontor Invest GmbH (HFK Invest) gehören, lockte die Anleger mit dem schmackhaften und einmaligen Angebot, an – angeblich – exorbitanten Gewinnen bei Spieler-Transfers von Verein zu Verein zu partizipieren. Das Geschäftsmodell des Konzerns, welcher als „Spezialist für Investitionen in Fußball“ auftrat, sah den Abschluss von sog. Nachrangdarlehen durch die HFK Invest mit den Privatanlegern vor. Erhebliche Teile des eingesammelten Darlehenskapitals wurden an die HFK verliehen, welche es unter anderem in Transferrechte gewinnbringend investieren sollte. In der Verkaufsbroschüre der HFK Invest wurde den Anlegern je nach Serie und Laufzeit des Nachrangdarlehens eine Rendite von bis zu 9,74 % p. a. versprochen. Die Auszahlungen der Zinsen sollten endfällig, nach Ende der Laufzeit des gewährten Darlehens erfolgen, wobei die Anleger zum Laufzeitende die Option über eine Verlängerung des Darlehens (sog. „Anschlussoptionen“) oder die vollständigen Rückzahlung wählen konnten. In der Zeit bis einschließlich Dezember 2015 ist es der Unternehmensgruppe gelungen, von mehreren tausend Darlehensgebern mehr als 20 Millionen Euro einzusammeln.

 

Probleme:

 

Als allerdings die Darlehen samt der versprochenen Zinsen zur Rückzahlung fällig wurden, sind die Anleger, welche die Rückzahlung beantragt haben, durch die HFK Invest mit schönen Worten vertröstet worden. Ende 2015 teilte die Leitung des Konzerns den Anlegern mit, dass beide Unternehmen des Konzerns einer Restrukturierung bedürften. Welche Restrukturierungsmaßnahmen genau unternommen werden sollten, wurde dabei nicht erörtert. Mit allgemein gehaltenen, floskelhaften Ausführungen wurden die Anleger lediglich darüber informiert, dass das Jahr 2015 insgesamt sehr „erfahrungsreich“ gewesen und es dem HFK angeblich gelungen sei, wichtige Umstrukturierungen vorzunehmen, die dem Unternehmen eine gute Zukunft ermöglichen würden. Zugleich wurden die Anleger „gebeten“, bis September 2016 mit ihren Ansprüchen zu warten.

 

Doch schon im Juni 2016 wurde über das Vermögen der HFK das vorläufige, und am 9. August 2016 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 20. September 2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

 

Am 14. Februar 2017 ist auch ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFK Invest eröffnet worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28. März 2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

 

Mögliches Vorgehen:

 

Eine Teilnahme an beiden Insolvenzverfahren ist grundsätzlich zu empfehlen, auch wenn derzeit noch ungewiss ist, ob und in welcher Höhe die Betroffenen am Ende eine Zahlung aus der Insolvenzmasse der beiden Konzernunternehmen erhalten werden. Unter Umständen gelingt es dem Insolvenzverwalter, Vermögenswerte zur Insolvenzmasse zu ziehen, die zumindest eine quotale Zahlung an die Anleger erlauben. Wir sehen auch die Möglichkeit, nicht nachrangige Ansprüche der geschädigten Anleger in beiden Insolvenzverfahren anzumelden. Obwohl die Frist zur Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFK am 20. September 2016 abgelaufen ist, können die Forderungen der Anleger dennoch angemeldet werden, allerdings können dabei zusätzliche Gerichstgebühren in Höhe von 20,00 € entstehen.

 

Die von der HFK betroffenen Anleger, die sich nicht mit einem möglichen Verlust ihrer Ersparnisse abfinden möchten, sollten neben der Teilnahme an den Insolvenzverfahren den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einholen, um prüfen zu lassen, ob und welche Möglichkeiten der Schadenskompensation bestehen. Unsere auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger auch im Rahmen von Insolvenzverfahren.

 

Beratung:

 

Wir vertreten zurzeit mehrere Anleger des HFK-Konzerns. Gerne erteilen wir auch Ihnen einen ersten anwaltlichen Rat. Sie können sich mit dem hier zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Rechtsanwalt Günther-Thomas Knüfer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, in Verbindung setzen.


Knüfer Rechtsanwälte | Untere Laube 16 | 78462 Konstanz
Telefon: 07531 / 13 22 70 | Telefax:  07531 / 13 22 77 | E-Mail: info@kanzlei-knuefer.de | www.kanzlei-knuefer.de