Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

LombardClassic 2,

LombardClassic 3 GmbH & Co. KG

 

 

Nachdem über das Vermögen der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (auch bekannt als LombardClassic 2 sowie über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurden, erfolgt nun der nächste Paukenschlag: Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, fordert die ohnehin geschädigten Anleger auf, erhaltene Auszahlungen an die Insolvenzmasse zurück zu erstatten. Der Insolvenzverwalter meint, dass derartige Auszahlungen lediglich auf Scheingewinnen bzw. Scheinauseinandersetzungsguthaben basiert hätten und deshalb gemäß § 134 InsO anfechtbar seien.

 

Wir sind der Ansicht, dass eine Abwehr der Forderung des Insolvenzverwalters erfolgversprechend sein kann. Nach gründlicher Prüfung sind wir der Überzeugung, dass es mehrere Ansätze zur Abwehr der Rückforderungen gibt. Keinesfalls darf man in vorauseilendem Gehorsam der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nachkommen, ohne im Einzelfall jedenfalls den Einwand der Entreicherung durch einen Rechtsanwalt geprüft haben zu lassen.

 

Für stille Gesellschafter, welche durch den Insolvenzverwalter bereits in Anspruch genommen wurden bzw. bei denen dies noch bevorsteht, kann darüber hinaus ein Zusammenschluss zwecks Aufbau einer stärkeren Verhandlungsposition gegenüber dem Insolvenzverwalter sinnvoll sein. Unsere mehrjährigen Erfahrungen im Bereich der Forderungsabwehr von sog. Scheingewinnausschüttungen zeigen, dass bei entsprechender Verhandlungsstärke sich solche Angelegenheiten mit dem Insolvenzverwalter auch vergleichsweise lösen lassen.

 

Beratung:

 

Wir vertreten zurzeit mehrere Anleger der Lombard-Gruppe. Gerne erteilen wir auch Ihnen einen ersten anwaltlichen Rat und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter. Sie können sich mit dem hier zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Rechtsanwalt Günther-Thomas Knüfer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, in Verbindung setzen.


Knüfer Rechtsanwälte | Untere Laube 16 | 78462 Konstanz
Telefon: 07531 / 13 22 70 | Telefax:  07531 / 13 22 77 | E-Mail: info@kanzlei-knuefer.de | www.kanzlei-knuefer.de