UDI-Gruppe: UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG

 

Mit Bescheid vom 18. Februar 2021 hat die BaFin der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Nach Ansicht der BaFin erweist sich die von der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG verwendete Nachrangklausel als unwirksam. Da die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG diese Verpflichtung offenbar nicht erfüllen konnte, wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

 

Eine Teilnahme an dem Insolvenzverfahren ist grundsätzlich zu empfehlen, auch wenn derzeit noch ungewiss ist, ob und in welcher Höhe die Betroffenen am Ende eine Zahlung aus der Insolvenzmasse erhalten werden. Unter Umständen gelingt es dem Insolvenzverwalter, Vermögenswerte zur Insolvenzmasse zu ziehen, die zumindest eine quotale Zahlung an die Anleger erlauben. Wir sehen auch die Möglichkeit, nicht nachrangige Ansprüche der geschädigten Anleger in dem Insolvenzverfahren anzumelden und weitere Maßnahmen gegen die Prospektverantwortlichen der Gesellschaft einzuleiten.

 

Andere Unternehmen der UDI-Gruppe könnten ebenfalls vor einem großen

Problem stehen.

 

Gerne erteilen wir Ihnen einen ersten anwaltlichen Rat. Sie können sich mit dem hier zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Rechtsanwalt Günther-Thomas Knüfer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, in Verbindung setzen.


Knüfer Rechtsanwälte | Untere Laube 16 | 78462 Konstanz
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